Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Schoeller Süssen GmbH
Art. 1 Geltungsbereich, Schriftform
1.1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten gegenüber Unter nehmern, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Garantieerklärungen.
1.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Vertragspartner. Vormalige
Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit für diese und künftige Vereinbarungen.
Art. 2 Angebot, Vertragsunterlagen, Vertragsinhalt, Gewerbliche Schutzrechte
2.1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und jederzeit widerruflich.
2.2. Mangels anderer Vereinbarungen gelten als Vertragsunterlagen die vereinbarten Zeichnungen, Muster, Beschreibungen und
andere Unterlagen, wobei die branchenüblichen Werkstoff-Normen, Bezeichnungen sowie die branchenüblichen Toleranzen
ggf. DIN-Toleranzen maßgebend sind. Gewichtsangaben sind hierbei unverbindlich.
2.3. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte und keine zugesicherten
Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Waren zu sehen. Soweit nicht die Grenzen für zulässige
Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder in sonstiger Weise vertraglich festgelegt sind, sind branchenübliche
Abweichungen (Fabrikationstoleranzen) zulässig.
2.4. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Bei Lieferung von Mustern und Proben handelt
es sich um Produktbeschreibungen und nicht um Eigenschaftszusiche rungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist.
2.5. Sofern wir technische Unterlagen, Abbildungen, Formen, Werkzeuge, Muster oder auch Angebotsunterlagen überreichen,
behalten wir uns das Eigentum und sämtliche gewerblichen Urheber- bzw. Schutzrechte vor, auch wenn der Besteller die Kosten
dafür ganz oder teilweise übernommen hat. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag
nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.
2.6. Dem Besteller ist es untersagt, die Kaufsache unter Zuhilfenahme der technischen Unterlagen, Abbildungen, Formen, Muster
und/oder Angebotsunterlagen selbst oder durch Dritte produzieren zu lassen.
2.7. Wird die Kaufsache, nach vom Besteller überlassenen Unterlagen, angefertigt, haftet der Besteller dafür, dass die Herstellung
und/oder die Lieferung nicht die gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
2.8. Bei Verkauf nach Muster werden die Eigenschaften der Muster bzw. Proben nicht zugesichert; vielmehr handelt es sich um
unverbindliche Ansichtsstücke, welche die Ware ungefähr beschreiben. Entsprechendes gilt bei Analysenangaben, wenn nicht
bestimmte Werte ausdrücklich zugesichert worden sind.
2.9. Wir haften nicht für die Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke. Unsere anwendungstechnische Beratung,
Auskünfte oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen. Da die tatsächlich erfolgende Anwendung außerhalb unseres
Einflusses liegt und ihre Gegebenheiten nicht sämtlich vorhersehbar sind, können schriftliche und mündliche Hinweise, Ratschläge
usw. nur unverbindlich erteilt werden. Insbesondere befreien Sie den Käufer nicht von der Prüfung unserer Produkte
und Waren auf ihre Eignung für die beabsichtigen Verfahren und Zwecke.
2.10. Eine etwaige Haftung unsererseits auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Bestimmungen
unberührt.
Art. 3 Preise, Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Preise ab Lager oder Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Zöllen etc. oder
anderer Nebenkosten, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.2. Unsere Preise beziehen sich auf Netto Kilo Garn Basis Handelsgewicht. Für Bestellungen von Markengarnen gelten die am
Tag der Bestellung gültigen Preise gemäß Preisliste. Treten zwischen Auftragserstellung und Lieferung Materialpreis- oder Lohnerhöhungen
ein, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
3.3. Soweit nicht anders vereinbart, hat Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Wurde
in der Rechnung ein etwaiger Skontoabzug schriftlich vereinbart, so ist dieser bei Stornierung mit einer Gutschrift zu berücksichtigen.
3.4. Wir sind nicht verpflichtet, Zahlung per Scheck oder Wechsel anzunehmen. Nehmen wir solche an, erfolgt dies lediglich
erfüllungshalber. Bei Hereinnahme von Wechseln oder Schecks gehen Diskont und Wechselspesen zu Lasten des Käufers (ggf.
bei Werkverträgen zu Lasten des Bestellers).
3.5. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die der Kunde zu vertreten hat und die seine Kreditwürdigkeit in Frage
stellen (z.B. Verzug), so können wir die gesamte Restschuld, auch aus an deren Rechnungen, fällig stellen. Dies gilt auch im Falle
der vorhergehenden Hereinnahme von Wechseln oder Schecks, die in diesen Fällen gegen Barzahlung zurückgegeben werden.
3.6. Ist für die Leistung des Kunden ein Zahlungsziel bestimmt, so kommt er ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der
bestimmten Zeit leistet.
3.7. Die Ware gilterst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist.
3.8. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, für den geschuldeten Betrag Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren ober niedrigeren Schadens
bleiben sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer vorbehalten.
3.9. Alle gewährten Rabatte werden nach Eintritt des Verzuges hinfällig.
3.10. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offene Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Alle gewährten Rabatte, Boni, Skonti
und sonstigen Vergütungen werden hinfällig. Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor, von den bestehenden Verträgen
zurückzutreten. Dieses Recht steht uns auch zu, wenn Umstände bekannt werden, die an der Bonität des Käufers zweifeln lassen
(Kreditunwürdigkeit, Insolvenzantrag, Käufer überschreitet durch Abruf von Ware sein Kreditlimit, Nichtzahlung fälliger Rechnungen,
etc.)
3.11. Ferner sind wir berechtigt, Barzahlung vor weiteren Lieferungen zu verlangen sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist der Käufer trotz entsprechender
Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so sind
wir, soweit wir selbst noch nicht geleistet haben, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Art. 4 Lieferzeit, Teillieferung, Rücktrittsrecht
4.1. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und nur
annähernd. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt darüber hinaus den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom
Kunden zu liefernden Unterlagen, Informationen sowie die Klärung sämtlicher Einzelheiten des Auftrags, insbesondere aller
technischen Fragen voraus. Bei Änderungswünschen des Kunden beginnt die Lieferfrist frühestens mit unserer Bestätigung der
Auftragsänderung.
4.2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von uns verschuldeter Umstände, insbesondere Verkehrs-
und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Kriege haben wir nicht zu vertreten.
4.2.1. Können wir infolge der in Art. 4.2. genannten Voraussetzungen nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit liefern, so verlängert
sich die Lieferzeit angemessen.
4.2.2. Besteht ein von uns nicht zu vertretendes Lieferhindernis, insbesondere im Sinne von Art. 4.2., über die unter Art. 4.2.1.
genannte verlängerte Lieferfrist hinaus, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.2.3. Bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch Dritte, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Können wir die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Ver lang en innerhalb angemessener
Frist zu erklären, ob er weiterhin auf der Lieferung besteht oder ob er, so weit die Voraussetzungen vorliegen, vom Vertrag
zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt. Erklärt er sich nicht, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen
Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.4. Bei Stornierungen fest erteilter Aufträge durch den Käufer behalten wir uns die Berechnung eines Betrages von 20% des
Auftragswertes vor.
Art. 5 Lieferung und Gefahrtragung
5.1. Im Falle vereinbarter Lieferung erfolgt Lieferung frei Bahnhof des Verkäufers.
5.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Zentrallager” vereinbart. Der Versand erfolgt
stets, auch bei Lieferung von einem anderen als dem Erfüllungsort, auf Rechnung und - auch bei frachtfreier Zusendung – auf
Gefahr des Kunden. In allen Fällen haften wir bei eigener Versendung wie ein Frachtführer, sofern nicht eine Haftungsbeschränkung
nach Gesetz oder Vertag oder diesen ABG eingreift. Für Frachten, die wir selbst ausführen, gilt deutsches Frachtrecht,
insbesondere die ADSp in der jeweils gültigen Fassung.
5.3. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden
Kosten trägt der Kunde.
Art. 6 Mängelansprüche und Produkthaftung
6.1. Gelieferte Waren sind vom Kunden unverzüglich zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist uns unverzüglich schriftlich
Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen
nicht offensichtlichen Mangel handelt. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich spätestens 14
Tage nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die §§
377, 378 HGB bleiben unberührt.
6.2. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden
berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen.
6.3. Im Fall der Nacherfüllung bei Mängeln sind wir nur insoweit verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege,- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache an einen
anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden, an die geliefert wurde, verbracht wurde. Dies gilt nicht
im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.
6.4. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich nachfolgend aus Art 6.5. und Art. 6.6. oder aus dem
Schuldverhältnis nichts anderes ergibt.
6.5. Sofern die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
beruht und/oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist, haften wir auf Schadensersatz nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
6.6. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzen und kein Fall von Art. 6.5. vorliegt
haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, die Haftung ist in diesen Fällen jedoch auf den vertragstypischen Schaden
begrenzt.
6.7. Die Haftungsbeschränkung in Art. 6.4. – Art. 6.6. gilt auch, so weit gegen uns als Lieferanten Rückgriffsansprüche gem. §
478 BGB geltend gemacht werden.
6.8. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche.
6.9. Die Regelung gemäß 6.4. bis 6.6. gelten nicht für gegebenenfalls bestehende Ansprüche gemäß 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
Sofern nicht die Haftungsbegrenzung gemäß Art. 6.6. bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB eingreift,
ist unsere Haftung aus § 823 BGB auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig
eintritt, sind wir bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet.
6.10. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.11. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die Kaufsache weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er
den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen.
6.12. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sind von der Ersatzleistung
ausgeschlossen.
Art. 7 Ergänzende Regelungen bei internationalen Verträgen
Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener UN-Kaufrecht ) in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung,
so gelten folgende Regelungen:
7.1. Vertragsänderungen oder –aufhebungen bedürfen der Schriftform.
7.2. Wir haften dem Kunden auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern eine Vertragsverletzung auf
einer von uns, von unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
beruht. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.
7.3. Sind gelieferte Kaufsachen vertragswidrig, so steht dem Kunden das Recht zur Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung nur
dann zu, wenn Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen sind oder es dem Kunden unzumutbar ist, die vertragswidrige
Ware zu verwerten und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen sind wir zunächst zur Mängelbeseitigung
berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und/oder führt sie zu einer unzumutbaren Verzögerung, so ist der Kunde
nach seiner Wahl berechtigt, die Vertragsaufhebung zu erklären oder Ersatzlieferung zu verlangen. Hierzu ist der Kunde auch dann
berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Unannehmlichkeit verursacht oder Ungewissheit über die Erstattung
etwaiger Auslagen des Kunden besteht.
7.4. Bei Lieferung in das Ausland haften wir nicht für die Zulässigkeit der nach dem Vertrag voraus gesetzten Verwendung der
gelieferten Sache nach dortigen Vorschriften. Wir haften ebenso nicht für dort anfallende Steuern.
7.5. Bei Lieferung in das Ausland haften wir nicht für durch staatliche Maßnahmen, insbesondere Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen,
ausgelöste Lieferhindernisse.
7.6. Sofern für die Erfüllung der angebotenen Rechtsgeschäfte, Lieferungen oder Leistungen eine Genehmigung nach deutschem
oder europäischem Außenwirtschaftsrecht oder den US-Export-Kontrollbestimmungen erforderlich ist, ist die vertragliche Erfüllung
aufschiebend bedingt. Wird diese Genehmigung nicht erteilt oder eingehalten oder werden inhaltliche Nebenbestimmungen
nicht erfüllt, so befreit dies den Verkäufer von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Der Käufer verpflichtet sich, im Genehmigungsverfahren
konstruktiv mitzuwirken und insbesondere sämtliche notwendigen Dokumente zu beschaffen. Hierbei
anfallende Kosten und Gebühren sind vom Käufer zu tragen.
7.7. Die Beachtung und Durchführung der relevanten außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (z.B. Exportkontrollbestimmungen,
Importlizenzen, Devisentransfergenehmigungen etc.) und sonstigen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Gesetze fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Käufers. Die außenwirtschaftsrechtlichen Informationen,
die der Verkäufer nach bestem Wissen gibt, sind unverbindlich. Sie entbinden den Käufer nicht davon, die Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen
Vorschriften im Hinblick auf die Produkte selbst zu prüfen.
Art. 8 Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden vor. Ansprüche aus der Geschäftsverbindung beinhalten auch Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen
Rechtsverfolgung sowie Kosten einer Intervention wegen einer Pfändung der Kaufsache durch Dritte. Schecks und Wechsel gelten
erst mit der unwiderruflichen Einlösung als Zahlung.
8.2. Der Kunde ist zu einer Veräußerung der Kaufsache im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt. Im Falle
der Weiterveräußerung der Kaufsache tritt er bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche bereits jetzt seine aus der Veräußerung
der Kaufsache entstehenden Forderungen gegenüber seinen Kunden an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die Abtretung
umfasst auch eine etwaige Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent. Bis auf unseren Widerruf ist der Kunde zum
Einzug der abgetretenen Forderung im eigenen Namen berechtigt.
8.3. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns die Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung
der Kaufsache Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beträge mitzuteilen und uns insoweit Einsicht in seine
Bücher und Rechnungen zu gewähren. Von einer etwaigen Pfändung der Kaufsache oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns
der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
8.4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu dem Wert der anderen verarbeiteten
Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Verbindung der Kaufsache mit nicht in unserem Eigentum
stehender Sachen.
8.5. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20 %, sind wir auf
Verlangen des Kunden hinsichtlich des 20 % übersteigenden Betrages zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8.6. Sind Eigentumsvorbehalte in einem ausländischen Staat, falls dessen Recht zur Anwendung gelangt, nicht wirksam oder
bedürfen sie neben der vertraglichen Vereinbarung zum Beispiel noch einer Registrierung, so ist der Kunde auf seine Kosten verpflichtet,
an allen Maßnahmen mitzuwirken, insbesondere alle seinerseits erforderlichen Erklärungen abzugeben, um den Eigentumsvorbehalt
wirksam werden zu lassen oder um uns Sicherheiten zu verschaffen, die einem Eigentumsvorbehalt gleichwertig
sind.
Art. 9 Lohnaufträge
9.1. Werden Lohnarbeiten ausgeführt oder Werkstoffe, Halbfabrikate oder andere Teile durch den Besteller zur Verfügung gestellt,
so sind wir zur Prüfung der zur Verfügung gestellten Teile nicht verpflichtet. Diese Pflicht zur Prüfung der Eignung für den vertragsgemäßen
Zweck trifft jedoch den Besteller.
9.2. Sollte der Mangel eines gelieferten Produkts (9.1.) dazu führen, dass ein von uns hergestelltes Teil mangelhaft oder unverwendbar
ist, so hat der Besteller dennoch den vereinbarten Werklohn zu bezahlen. Sollten uns oder Dritten durch die Ungeeignetheit
eines solchen beigestellten Teils oder Materials Schäden entstehen, so hat diese der Besteller zu tragen und uns von
evtl. Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Art. 10 Datenspeicherung
10.1. Wir speichern im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallende Kundendaten und übermitteln diese ggf. an Dritte.
Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis dazu.
10.2. Wir beachten die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes und ggf. weitere anwendbarer
Datenschutzbestimmungen.
10.3. Wir verwenden Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung und Durchführung der Bestellung / des Vertrages. Alle Kundendaten
werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes
(TMG) von uns gespeichert und verarbeitet.
10.4. Wir geben personen- und firmenbezogene Daten einschließlich der Adresse und E-Mail-Adresse nicht an Dritte weiter. Ausgenommen
hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B.
das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen
Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
Art. 11 Warenlieferungen und Reklamationen
11.1. Warenrücklieferungen sind für den Fall der Falschlieferung an Schoeller Süssen GmbH, c/o WLC Würth Logistik GmbH & Co. KG, Wilhelm Maybachstr. 8A, Tor 28-32, 74196 Neuenstadt zurückzuschicken.
11.2. Reklamationen sind schriftlich mit Zustellungsnachweis an Schoeller Süssen GmbH, Bühlstr. 14, 73079 Süßen zu richten.
Art. 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1. Für die Geschäftsbedingungen und gesamten Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
12.2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand ist D-73079 Süssen. Darüber hinaus ist der Verkäufer
berechtigt, nach seiner Wahl eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen. Dem Käufer ist es nicht
gestattet, vor anderen Gerichten als dem Gericht der Klage Widerklage zu erheben oder vor anderen Gerichten als dem Gericht
der Klage mit seiner Forderung gegen die Klageforderung aufzurechnen.
12.3. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit
Ausländern, die keinen inländischen Gerichtsstand haben, ist Gerichtsstand D-73079 Süssen. Wir behalten uns jedoch vor, auch
am Sitz des Kunden zu klagen.
Art. 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen
dieses Vertrages nicht berührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine
Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich dem entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, hätten sie die Unwirksamkeit
gekannt.